Der Flecken Langwedel erhebt Vergnügungssteuer für die folgenden im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art:
Sachbearbeitung Kämmerei
Raum: 12
04232 / 39 22
Julia.Hellwinkel@Langwedel.de
1. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Bei Verwendung von Chips, Token oder ähnlichen Spiel-/Wertmarken ist der hierfür maßgeblich Geldwert zu Grunde zu legen.
2. Geräte mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, unabhängig vom Aufstellort:
3. Geräte oder vergleichbare Spiel-Systeme ohne Gewinnmöglichkeit, die mit Weiterspielmarken, Chips, Token oder ähnlichen Spiel-/Wertmarken bespielt werden können, unabhängig vom Aufstellort:
4. sonstige Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, unabhängig vom Aufstellort:
5. Musikautomaten
Ablauf des Besteuerungsverfahrens
Der Steuerschuldner ermittelt seine Steuerschuld selbst auf einem vom Flecken Langwedel vorgeschriebenen Vordruck, den er innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats einreichen muss. Ein Steuerbescheid wird nur erlassen, wenn die Steueranmeldung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht korrekt vorgelegt wird.
Fälligkeit
Die Zahlung der Vergnügungssteuer hat innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats zu erfolgen. Wird die Steuer durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, ist die Steuer innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheides zu zahlen.
Rechtliche Grundlagen
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung des Flecken Langwedel.