Die Abrechnung der Abwassergebühren erfolgt im Auftrag des Fleckens Langwedel durch den
Trinkwasserverband Verden
Weserstr. 9 A
27283 Verden (Aller)
04231-7680
Fax: 04231-76855
Email senden an den Trinkwasserverband
Gartenwasserzähler sind beim Flecken Langwedel anzumelden.
Anmeldung Zähler für Gartenwasser
ACHTUNG!
Alle ab dem 01.01.2015 in Betrieb genommenen Gartenwasserzähler müssen dem Eichamt innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Hierfür ist der Grundstückseigentümer als Messgeräteverwender verantwortlich. Die Registrierung kann online unter
erfolgen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Anzeigepflicht.
Allgemeine Informationen
Kanalbenutzungsgebühr
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine
Kanalbenutzungsgebühr für die Grundstücke erhoben, die an die
öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die Gebühr beträgt bis zum 31.12.2019 - 2,70 € je cbm
und ab dem 01.01.2020 - 2,50 € je cbm
Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der
Abwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentlichen
Abwasseranlagen gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1
cbm Abwasser.
Rechtliche Grundlagen
Bitte beachten Sie die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des Flecken Langwedel vom 18.12.2013 in der jeweils geltenden Fassung (6. Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 16.12.2019).
Sachbearbeitung Steueramt
Raum: 12
04232 / 39 22
Steueramt@Langwedel.de