Rathaus Langwedel
Große Straße 1
27299 Langwedel
Behindertenbeauftragter:
Claus Willenbrock, Hinterm Damm 18 in Langwedel,
04232 / 80 21
E-Mail senden an den Behindertenbeauftragten
Sprechzeiten: (Bitte mit Herrn Willenbrock einen Termin vereinbaren.)
Donnerstag, den 19. Mai 2022
Donnerstag, den 16. Juni 2022
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
04232 / 39 11 oder 04232 / 39 12
Behinderte Menschen sind zahlreichen Nachteilen ausgesetzt. In unterschiedlichen Bereichen können Betroffene daher einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen, der Nachteile und Mehraufwendungen ausgleichen soll .
So gibt es für schwerbehinderte Menschen gesonderte arbeitsrechtliche Regelungen, bestimmte Steuervergünstigungen oder die Berechtigung zur kostenlosen Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Preisrabatte beim Autokauf.
Die Gewährung von Nachteilsausgleichen muss separat beantragt werden und ist abhängig vom Schwerbehindertenausweis. Ausgestellt wird dieser Ausweis beim zuständigen Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden - ( früher: Versorgungsamt), Marienstr. 8 in 27283 Verden (Aller), 04231 / 15 40
Die Beratungsgespräche werden vertraulich durchgeführt, da die Berater der Schweigepflicht unterliegen.
Schwerpunkte der Beratungen werden sein:
Wann und warum stellt man einen Antrag auf Schwerbehinderung
Was ist ein Grad der Behinderung ( GdB )
Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis
Beratung und Hilfe für Erst- u. Folgeanträge
Beantragung von Merkzeichen (wozu werden Merkzeichen benötigt)
Beratung und Hilfe bei Widerspruchsverfahren
Beratung und Hilfe beim Gleichstellungsverfahren ( Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Vorraussetzung ist eine GdB von 30% )
Beratung bei Anerkennungsverfahren für Berufserkrankungen
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM )
Anspruchsberechtigter und Pauschbetragshöhe
Der Behinderten-Pauschbetrag wurde erhöht. Dieser wird Personen gewährt, die einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) nachweisen können. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages ist gestaffelt abhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung.
Grundrente
Mit Beginn des Jahres 2021 wurde die Grundrente eingeführt. Es handelt sich um eine Rente für Versicherte, die langjährig über ein niedriges Einkommen verfügten und infolge dessen sehr geringe Renten erhalten.
Voraussetzung:
- mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweisbar
Die Höhe ist abhängig von der Höhe der Grundrentenjahre.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft die Voraussetzungen für eine Grundrente von Amts wegen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Soweit Ansprüche bestehen, erfolgt dann ggf. eine rückwirkende Auszahlung.