Sitz des Schiedsamtes:
Rathaus Langwedel
Große Str. 1
27299 Langwedel
Schiedsfrau: Christel Kohle, Theda Henken ( stellv. Schiedsfrau )
E-Mail senden an das Schiedsamt Langwedel
zur Zeit können leider keine Sprechzeiten angeboten werden.
Das Schiedsamt ist in dieser Zeit erreichbar unter:
04232 / 39 37
Fax: 04232 / 39 91
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
04232 / 39 12 , 04232 / 7679 oder 04232 / 15 42
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z.B.:
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher einen Schlichtungsversuch zu unternehmen.
Das Schiedsamt ist auch für die Schlichtung bürgerrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Die Anrufung des Schiedsamtes ist empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig. Dabei geht es um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu anderen Beteiligten.
Streitigkeiten solcher Art können sein:
Sie haben die Möglichkeit beim Schiedsamt Langwedel einen Antrag auf einen Schlichtungsversuch zu stellen, wenn Ihr Antragsgegner im Flecken Langwedel wohnt.
Nach Antragstellung erhalten Sie vom Schiedsamt einen
Schlichtungstermin. Dieser findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt. Ziel des Schlichtungsgespräches ist es, dass die Parteien eine
einvernehmliche Regelung treffen. Die Schiedsperson steht Ihnen dabei
beratend zur Seite und leitet durch das Verfahren. Sie ist unparteiisch
und kann als außenstehende Person helfen, festgefahrene Situationen zu
lösen.
Endet das Schlichtungsverfahren mit einer Vereinbarung
(Vergleich), wird diese in einem Protokoll festgehalten und von den
Beteiligten unterschrieben. Eine solche Vereinbarung ist damit
rechtswirksam und hat 30 Jahre Gültigkeit. Aus ihr kann weitergehend
vollstreckt werden.
Ergibt sich keine Vereinbarung, wird auch in diesem Falle eine Bescheinigung durch das Schiedsamt ausgestellt. Diese ist bei Klageerhebung beim Amtsgericht Verden vorzulegen.
Die Schlichtung ist im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren kostengünstiger, zeitsparend und außerdem besteht die Möglichkeit genauer auf individuelle Bedürfnisse und Anregungen einzugehen. Zudem ist eine ortsnahe Schlichtung möglich.
Am Ende eines Schlichtungsverfahrens gibt es keinen Gewinner oder Verlierer, da sich beide Parteien auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Dadurch kann nach dem Streit wieder ein friedvolles Miteinander erzielt werden.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-
Prümerstraße 2
44787 Bochum
Postfach 100452
44704 Bochum
0234 / 58 89 7 - 0
Fax: 0234 / 58 89 7 - 19