N.N.
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27299 Langwedel
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Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, auf kommunaler Ebene zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Geschlechtergerechtigkeit ist in der Verfassung festgeschrieben.
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2:
„Männer
und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf
die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Niedersächsische Verfassung Artikel 3 Abs. 2 Satz 3:
"Die
Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des
Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Meine Aufgaben innerhalb und außerhalb der Verwaltung des Flecken Langwedel:
Die
Gleichstellungsbeauftragte erfüllt diese Aufgaben, damit das Ziel der
Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft erreicht wird. Dazu
gehören eine wirkungsvolle Repräsentanz von Frauen in politischen
Gremien sowie in Leitungs- und Führungspositionen, gute berufliche
Chancen und gut bezahlte, gesicherte Arbeitsplätze, eine gerechte
Verteilung der Aufgaben in Beruf, Haushalt und Kindererziehung und
selbstverständlich der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.
Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten des Flecken Langwedel (PDF; 185 KB)
Der Equal pay day (EPD) markiert am 7. März 2022 symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell in Deutschland 18 Prozent beträgt. Umgerechnet ergeben sich daraus 66 Tage (18 Prozent von 365 Tagen), die Frauen vom Jahresanfang bis zum 7. März quasi unentgeltlich arbeiten. Hauptanliegen des Equal pay days ist es, faire Einkommen für Männer und Frauen in Deutschland zu fordern. Die Lohnungleichheit zu durchbrechen, ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Mit dem diesjährigen Motto fordert auch das Frauenbündnis Internationaler Frauentag im Landkreis Verden: „Gleiche bzw. gleichwertige Arbeit verdient auch dasselbe! Frauen verlangen gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit!“
Unter dem Titel
„Unbeugsam – damals und heute!“ macht das Frauenbündnis Internationaler
Frauentag im Landkreis Verden die noch immer viel zu geringe Beteiligung von
Frauen in politischen Gremien zum Thema des Internationalen Frauentages.
Einladung "Unbeugsam - damals und heute" - gesamt (PDF; 555 KB)
Einladung "Unbeugsam - damals und heute" - Film und Talkrunde (PDF; 737 KB)
Kunst und Kreativität sind wertvolle Ressourcen und wegweisende Zukunftsinstrumente. Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den wachstumsstärksten Branchen.
Es liegt im Interesse von Politik und Wirtschaft die Erwerbschancen für innovative Kulturbetriebe und freischaffende Künstlerinnen zu verbessern.
Wenn Sie
• freiberuflich selbstständig oder als gewerbetreibende Unternehmerin
• nebenberuflich, in Teilzeit oder im Haupterwerb als Künstlerin oder in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten,
laden wir Sie ein, sich und Ihre Arbeit mit dieser Initiative öffentlichkeitswirksam in unserer Broschüre anlässlich des Internationalen Frauentags 2022 zu präsentieren. Die Broschüre kreativ³ wird am 8. März 2022 sowohl gedruckt als auch digital erscheinen.
Wege zu einer selbstbestimmten Entscheidung - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch