06.04.2022
Beim Betreten des Rathauses gilt weiterhin die FFP2 Maskenpflicht. Meldeangelegenheiten weiterhin nur nach Terminvereinbarung.
Corona-Schutzmaßnahmen im
Langwedeler Rathaus
Nach Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am Wochenende hat der Flecken Langwedel seine Schutzbestimmungen für Rathausbesucher angepasst. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens steht dabei die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur weiterhin im Vordergrund. Bei einem geplanten Rathausbesuch wird die vorherige Vereinbarung eines Termins empfohlen. Für den Einlass ohne Anmeldung ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich. Die Telefonliste hängt im Eingangsbereich an der Landesstraße aus. Beim Betreten des Rathauses gilt weiterhin die FFP2 Maskenpflicht. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Pass- und Meldeangelegenheiten können aufgrund von erheblichen Personalausfällen weiterhin nur mit Termin bearbeitet werden. Hier hat sich mittlerweile ein größerer Rückstau gebildet, so dass die Verwaltung um Verständnis bittet, wenn es zu längeren Wartezeiten kommt. Um die Situation zu verbessern, wurde aktuell eine zusätzliche Stelle ausgeschrieben. Sollte eine kurzfristige Besetzung möglich sein, kann der Übergang in den Normalbetrieb beschleunigt werden.