08.01.2021
Leider beschäftigt uns das Coronavirus auch im neuen Jahr. Bundesweit wird der Lockdown mindestens bis zum 31. Januar 2021 verlängert, um die Corona-Infektionen deutlich zu senken.
In
Niedersachsen ist darüber hinaus eine Notbetreuung in streng getrennten Gruppen
mit einer Auslastung von bis zu 50% möglich. In der Notbetreuung werden in den
jeweiligen Stammgruppen jeweils maximal die Hälfte der Kinder betreut. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung oder eine bestimmte Betreuungszeit.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung gelten die üblichen Kita-Gebühren.
Familien,
die ihre Kinder in den kommenden 3 Wochen zu Hause betreuen, werden von der
Zahlung des Kita-Beitrages für den Januar 2021 vom Flecken Langwedel
freigestellt.
Die
Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte
oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem
Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere
ein Sprachförderbedarf, besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach
§ 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.
Wenn Sie die Notbetreuung in
Anspruch nehmen müssen, füllen Sie bitte eine Anmeldung aus. Das Formular
finden Sie auf der Homepage des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de.