Rathaus Langwedel
Große Straße 1
27299 Langwedel
Behindertenbeauftragter:
Claus Willenbrock, Hinterm Damm 18 in Langwedel,
04232 / 80 21
E-Mail senden an den Behindertenbeauftragten
Sprechzeiten:
am Donnerstag, dem 19. November 2020 - Termin fällt aus!
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
04232 / 39 11 oder 04232 / 39 12
Behinderte Menschen sind zahlreichen Nachteilen ausgesetzt. In unterschiedlichen Bereichen können Betroffene daher einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen, der Nachteile und Mehraufwendungen ausgleichen soll .
So gibt es für schwerbehinderte Menschen gesonderte arbeitsrechtliche Regelungen, bestimmte Steuervergünstigungen oder die Berechtigung zur kostenlosen Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Preisrabatte beim Autokauf.
Die Gewährung von Nachteilsausgleichen muss separat beantragt werden und ist abhängig vom Schwerbehindertenausweis. Ausgestellt wird dieser Ausweis beim zuständigen Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden - ( früher: Versorgungsamt), Marienstr. 8 in 27283 Verden (Aller), 04231 / 15 40
Die Beratungsgespräche werden vertraulich durchgeführt, da die Berater der Schweigepflicht unterliegen.
Schwerpunkte der Beratungen werden sein:
Wann und warum stellt man einen Antrag auf Schwerbehinderung
Was ist ein Grad der Behinderung ( GdB )
Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis
Beratung und Hilfe für Erst- u. Folgeanträge
Beantragung von Merkzeichen (wozu werden Merkzeichen benötigt)
Beratung und Hilfe bei Widerspruchsverfahren
Beratung und Hilfe beim Gleichstellungsverfahren ( Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Vorraussetzung ist eine GdB von 30% )
Beratung bei Anerkennungsverfahren für Berufserkrankungen
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM )