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Reisepass

Art Alter Gültigkeit Gebühren mitzubringen sind Bemerkungen
bis zum voll– 6 Jahre 37,50 € alter Pass und/oder Ab–
endeten 24. stammungsurkunde / begl.
Lebensjahr Abschrift Familienbuch,
1 Passbild
ab vollen– 10 Jahre 59,00 € alter Pass und/oder Ab–
detem 24. stammungsurkunde / begl.
Lebensjahr Abschrift Familienbuch,
1 Passbild
vorläufig

1 Jahr 26,00 €
alter Pass und/oder Ab–
Beantragung







stammungsurkunde / begl.
außerhalb der



Abschrift Familienbuch, Dienstzeit
1 Passbild 52,00 €
48 Seiten bis zum voll– 6 Jahre 59,50 € alter Pass und/oder Ab– für Vielreisende
endeten 24. stammungsurkunde / begl.
Lebensjahr Abschrift Familienbuch,
1 Passbild
48 Seiten ab vollen– 10 Jahre 81,00 € alter Pass und/oder Ab– für Vielreisende
detem 24. stammungsurkunde / begl.
Lebensjahr Abschrift Familienbuch,
1 Passbild
Expresspass bis zum voll– 6 Jahre 69,50 € alter Pass und/oder Ab– Express =
endeten 24. stammungsurkunde / begl. innerhalb von
Lebensjahr Abschrift Familienbuch, 72 Stunden
1 Passbild
Expresspass ab vollen– 10 Jahre 91,00 € alter Pass und/oder Ab– Express =
detem 24. stammungsurkunde / begl. innerhalb von
Lebensjahr Abschrift Familienbuch, 72 Stunden
1 Passbild
Expresspass bis zum voll– 6 Jahre 91,50 € alter Pass und/oder Ab– Express =
48 Seiten endeten 24. stammungsurkunde / begl. innerhalb von
Lebensjahr Abschrift Familienbuch, 72 Stunden
1 Passbild für Vielreisende
Expresspass ab vollen– 10 Jahre 113,00 € alter Pass und/oder Ab– Express =
48 Seiten detem 24. stammungsurkunde / begl. innerhalb von
Lebensjahr Abschrift Familienbuch, 72 Stunden
1 Passbild für Vielreisende

seit 01. November 2005 Biometrie-Bild !!!!!

Die Bildtafel mit den Mustern ist im Einwohnermeldeamt einzusehen bzw. liegt den Fotografen vor.

Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.

Seit 1. November 2007 werden Fingerabdrücke auf dem Chip im Pass gespeichert.
Die bei der Beantragung aufgenommenen Fingerabdrücke werden nach der Aushändigung des Passes vollständig aus unserer Datenbank gelöscht!

Bei Jugendlichen bzw. Kindern unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten ihr Einverständnis über die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises schriftlich erklären. Jugendliche bzw. Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr bei der Beantragung anwesend sein.

Bei Abholung des neuen Reisepasses, den alten -sofern vorhanden- bitte mitbringen!

Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich!