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Kirchenaustritt
Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte wegen Kirchenaustritt
Den Kirchenaustritt können Sie im Standesamt ( Zimmer 2 oder Zimmer 7 ) erklären. Hierfür bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und 25,00 € Gebühr mit.
Bitte beachten Sie, dass die Kirchenaustrittserklärung im lohnsteuerrechtlichen Sinne erst zum nächsten Monatsersten gültig wird.
Die Zuständigkeit für die Ausstellungen und Änderungen der Lohnsteuerkarten wechselt zum 01.01.2011 auf das Finanzamt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Meldeamt unter Tel.
0 42 32 / 39 – 14 (Frau Baier und Frau Gätje) und 0 42 32 / 39 – 15 (Frau
Homann) zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten des Fleckens Langwedel sind Mo – Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und Do nachmittags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr.