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Kirchenaustritt
Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte wegen Kirchenaustritt
Den Kirchenaustritt können Sie im Standesamt ( Zimmer 2 oder Zimmer 7 ) erklären. Hierfür bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und 24,00 € Gebühr mit.
Bitte beachten Sie, daß die Kirchenaustrittserklärung im lohnsteuerrechtlichen Sinne erst zum nächsten Monatsersten gültig wird.
Ihre Lohnsteuerkarte können Sie nach erfolgtem Kirchenaustritt im Meldeamt (Zimmer 8) während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung ändern lassen.
Die Öffnungszeiten des Fleckens Langwedel sind Mo – Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und Do nachmittags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Meldeamt unter Tel. 0 42 32 / 39 – 14 (Frau Baier und Frau Gätje) und 0 42 32 / 39–15 (Frau Homann) zur Verfügung.