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Kanalgebühren
Kanalbenutzungsgebühr
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine
Kanalbenutzungsgebühr für die Grundstücke erhoben, die an die
öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Gebühren
Die Gebühr beträgt
-
2,40 € je cbm Schmutzwasser (bis zum 31.12.2007)
- 2,25 € je cbm Schmutzwasser (ab dem 01.01.2008)
Ihr/e Ansprechpartner/in Kanalbenutzungsgebühr:
Ansprechpartner/in: Stephanie Jörres
Funktion: Sachbearbeitung Kämmerei
Aufgaben: Grundsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren
Telefon: 04232 / 39 21
Telefax: 04232 / 39 90
Allgemeine Informationen
Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der
Abwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentlichen
Abwasseranlagen gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1
cbm Abwasser.
Was müssen Sie beachten
Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer
unter Angabe der Zählerstände (Hauptwasser–, Gartenwasserzähler) dem
Flecken Langwedel innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
Rechtliche Grundlagen
Bitte beachten Sie die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des Flecken Langwedel vom 12.12.1995 in der jeweils geltenden Fassung.