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Kanalbenutzungsgebühr

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Kanalbenutzungsgebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Gebühren

Die Gebühr beträgt
  • 2,40 € je cbm Schmutzwasser (bis zum 31.12.2007)
  • 2,25 € je cbm Schmutzwasser (ab dem 01.01.2008)

Ihr/e Ansprechpartner/in Kanalbenutzungsgebühr:

Ansprechpartner/in: Stephanie Jörres
Funktion: Sachbearbeitung Kämmerei
Aufgaben: Grundsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren
Telefon: 04232 / 39 21
Telefax: 04232 / 39 90

Allgemeine Informationen

Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der Abwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Abwasser.

Was müssen Sie beachten

Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer unter Angabe der Zählerstände (Hauptwasser–, Gartenwasserzähler) dem Flecken Langwedel innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.

Rechtliche Grundlagen

Bitte beachten Sie die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des Flecken Langwedel vom 12.12.1995 in der jeweils geltenden Fassung.