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Hundesteuer

Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Gebühren

Die Steuer beträgt jährlich
  • für den ersten Hund 42,00 €,
  • für den zweiten Hund 66,00 €,
  • für jeden weiteren Hund 84,00 € und
  • für gefährliche Hunde jeweils 480,00 €.

Ihr/e Ansprechpartner/in Hundesteuer:

Ansprechpartner/in: Stephanie Jörres
Funktion: Sachbearbeitung Kämmerei
Aufgaben: Grundsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren
Telefon: 04232 / 39 21
Telefax: 04232 / 39 90

Allgemeine Informationen

Laut Hundesteuersatzung des Flecken Langwedel sind Halter von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Notwendige Unterlagen
  • Anmeldung: Es sind keine Unterlagen erforderlich. (Download Formular)
  • Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod): Die Hundesteuermarke ist zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen (Tod). (Download Formular)
Bei Abgabe des Hundes wird um Namen und Anschrift des neuen Hundehalters gebeten. (Download Formular)

Rechtliche Grundlagen

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung des Flecken Langwedel vom 19.01.2004 in der jeweils gültigen Fassung.