
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, "den Bund fürs Leben" zu schließen. Heiraten gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die Menschen in ihrem Leben fällen. Nur wenige Schritte im Leben haben so weitreichende Konsequenzen wie die Eheschließung.
Bevor Sie Ihren Entschluss in die Tat umsetzen können, gilt es noch, den Termin mit dem Standesamt abzustimmen und sich beim Standesamt zur Eheschließung anzumelden.
Daraus ergibt sich die Frage, welches Standesamt ist für Sie zuständig?
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat (wobei es keine Rolle spielt, ob es der Haupt– oder Nebenwohnsitz ist). Wenn Sie nicht in Langwedel wohnen und trotzdem hier heiraten möchten, so müssten Sie sich zunächst an das, für Sie zuständige Standesamt wenden. Dieses nimmt Ihre Anmeldung entgegen und übersendet an das Standesamt Langwedel Ihre Unterlagen.
1.) Anmeldung der Eheschließung:
Bevor die Ehe geschlossen werden kann, hat der Standesbeamte zu prüfen, ob zwischen den Verlobten Ehehindernisse bestehen. Dazu dient die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot). Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige.
Je nach Familienstand sind folgende Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen
2.) Beide Verlobte sind ledig und haben keine Kinder
beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags (Diese erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes).
Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter, (in Niedersachsen derzeit 4,80 €/Pers.)
(bei Wohnsitz in Langwedel wird die Bescheinigung im Wege der Verwaltungsvereinfachung ohne Mehrkosten vom Standesamt besorgt.)
Personalausweise,
3.) Beide Verlobte sind ledig, es sind gemeinsame Kinder vorhanden
beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags (s.o. Pkt. 2)
Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter, ( s.o. Pkt. 2 )
Personalausweise
Geburtsurkunde (n) des Kindes/der Kinder
ggf. Anerkennung der Vaterschaft
4.) Einer der beiden Verlobten ist geschieden oder verwitwet
beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt der Eheschließung),
Zusätzlich eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags des geschiedenen / verwitweten Verlobten (s.o. Pkt. 2),
Scheidungsurteil (bei minderjährigen Kindern),
Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter ( s.o. Pkt. 2 ),
Personalausweise,
ggf. Geburtsurkunden der Kinder, evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Weitergehende Fragen werden gerne von unserem Standesbeamten beantwortet:
Sollte die Ehe mit einer/einem Ausländerin/Ausländer geschlossen werden, so bittet das Standesamt, – um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten – um Terminabsprache.
Eheschließungen finden grundsätzlich während der Dienstzeit statt.
Auch im Jahr 2010 bietet das Standesamt zusätzlich an je einem Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr standesamtliche Eheschließungen an. Wochenend-Eheschließungen können sowohl im Rathaus als auch im Schloss Etelsen oder der Etelser Windmühle "Jan Wind" durchgeführt werden. Da Schloss und Mühle nicht ganzjährig zur Verfügung stehen, sind die möglichen Heiratstermine hierfür im Standesamt abzufragen.
Trautermine für 2010 sind noch am: 07. August, 04. September, 02. Oktober, 06. November sowie am 04. Dezember.
An Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Silvester finden keine Eheschließungen statt.
Auch für die Anmeldung der Eheschließung sind Gebühren zu entrichten. Nachfolgend sind die Gebühren im einzelnen für Sie aufgeführt:
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Prüfung der Ehefähigkeit 40,00 €
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Prüfung der Ehefähigkeit 80,00 € (bei Ausländerbeteiligung),
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Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 25,00 €
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Erste Heiratsurkunde 10,00 €,
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jede weitere Heiratsurkunde 5,00 €,
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Stammbücher von 18,00 € bis 37,00 €.
Für die Wochenendtrauungen sind nach der amtlichen Gebührenordnung an das Standesamt Zusatzgebühren zu entrichten und auch im Schloss Etelsen und in der Mühle entstehen Extrakosten.
Das Standesamt erreichen Sie unter Tel.: 04232 / 39-11
Schloss Etelsen Tel.: 04235 / 93000
Dorfverein Etelsen Tel.: 04235 / 1776