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Grundsteuer

Für Grundbesitz im Gebiet des Flecken Langwedels wird eine Grundsteuer erhoben. Entscheidend für die Höhe sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks sowie der Baulichkeit.

Die Hebesätze betragen zur Zeit

  • Grundsteuer A 350 v.H.
  • Grundsteuer B 330 v.H.

Ihr/e Ansprechpartner/in Grundsteuer

Ansprechpartner/in: Stephanie Jörres
Funktion: Sachbearbeitung Kämmerei
Aufgaben: Grundsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren
Telefon: 04232 / 39 21
Telefax: 04232 / 39 90
E-Mail senden an Stephanie Jörres

Allgemeine Informationen

Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
  • 1. die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • 2. die sonstigen Grundstücke z.B. Wohn- oder gewerblich genutzte Grundstücke (Grundsteuer B)
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des
Einheitswertes zugerechnet ist. Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner.

Die Grundsteuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist, sie wird also nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer in einem zweistufigen Verfahren durch die Finanzämter und die Gemeinden festgesetzt.

Ablauf des Besteuerungsverfahrens

Das Finanzamt Verden

  • ermittelt also die Steuerpflicht/-freiheit des zu veranlagenden Steuergegenstandes,
  • stellt bei der Grundsteuer den Einheitswert für den Steuergegenstand durch Bescheid fest (Einheitswertbescheid) und
  • setzt durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert den Grundsteuermessbetrag durch Bescheid fest (Messbetragsverfahren),
  • teilt den Messbetrag der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit.

Der Flecken Langwedel

  • bestimmt den Hebesatz, der auf den Steuermessbetrag angewendet wird durch Haushaltssatzung,
  • setzt durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag die zu entrichtende Grundsteuer fest
  • zieht die Grundsteuer ein (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren).

Fälligkeit

Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten auf Quartalsmitte zur Zahlung fällig (also zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres).

Grundsteuerbeträge bis zu 15,00 € werden am 15.08. und Grundsteuerbeträge zwischen 15,01 € und 30,00 € in zwei Raten am 15.02. und am 15.08. jeden Jahres zur Zahlung fällig.

Hinweis

Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Verden (Aller)
Bewertungsstelle
Bremer Straße 4
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 / 919 – 366
(Zentrale 04231 / 919 0)
Telefax: 04231 / 919 – 310

Rechtliche Grundlagen

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuergesetz.

Sonstiges

Weitere Erläuterungen zum Grundsteuerjahresbescheid befinden sich auf der Rückseite des Bescheides.

Erfolgt im Laufe des Jahres eine Änderung des Grundsteuermessbetrages, so erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Dieser Bescheid setzt dann Nachzahlungen oder Erstattungen aus früheren Zeiträumen fest und gibt Ihnen den neuen Grundsteuerbetrag und die neuen Raten bekannt. Erläuterungen können der Rückseite des Änderungsbescheides entnommen werden.