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Neuer Personalausweis (ab 01.11.2010)

Zum 01. November 2010 wird ein neuer Personalausweis mit zusätzlichen elektronischen Funktionen eingeführt. Für Sie heute schon die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Die alten Personalausweise sind weiterhin gültig ! Es besteht zwar keine Umtausch-Pflicht, Sie können aber einen neuen Ausweis beantragen.
  • Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ist etwas kleiner als der bisherige.
  • Die Kosten für den neuen Personalausweis werden voraussichtlich 28,80 € betragen.
  • Für den neuen Personalausweis benötigen Sie (wie auch schon beim Reisepass) ein biometrisches Passfoto.
  • Sie haben die Möglichkeit, Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis mit aufnehmen zu lassen. Das ist freiwillig und macht den Personalausweis noch fälschungssicherer.
  • Der neue Personalausweis enthält auf Wunsch einen elektronischen Identitätsausweis (eID) und eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)
    - eID: Mit dem eID können Sie sich im Internet sicher ausweisen. Sie erhalten dazu eine PIN.
    - QES: Mit der QES können Sie elektronisch und rechtsverbindlich im Internet unterschreiben (z.B. Verträge).
  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Personalausweisportal.

Personalausweis (bis 31.10.2010)

Art
Alter
Gültigkeit Gebühren
mitzubringen sind
Bemerkungen



0 - 21
Jahren

6 Jahre Frei
Abstammungsurkunde,
1 Passbild

bei Erst–Antrag



0 – 24
Jahren

6 Jahre 8,00 €
alter Ausweis und/od.
Abstammungsurkunde/
begl. Abschrift Fami-
lienbuch, 1 Passbild
























ab vollende–
tem 24.
Lebensjahr

10 Jahre 8,00 €
alter Ausweis und/od.
Abstammungsurkunde/
begl. Abschrift Fami–
lienbuch, 1 Passbild



vor–
läufig



3 Monate 12,00 €
alter Ausweis und/od.
Abstammungsurkunde/
begl. Abschrift Fami–
lienbuch, 1 Passbild

Beantragung
außerhalb der
Dienstzeit 24,00 €

Änderungen bei Wohnungswechsel – gebührenfrei

Eine persönliche Beantragung ist erforderlich!

Der alte Personalausweis ist bei der Abholung des neuen abzugeben!

Kinder und Jugendliche müssen ab dem 10. Lebensjahr bei der Beantragung anwesend sein.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten ihr Einverständnis über die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises schriftlich erklären.