Bebauungsplan Nr. 99 "Sonnenbergsweg" mit örtlichen Bauvorschriften in Daverden
Öffentliche Auslegung vom 16.02.-19.03.2021
1. vereinfachte Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 97 "Alter Moorweg" in Steinberg
Öffentliche Auslegung vom 09.02.-12.03.2021
Bebauungsplan Nr. 6 "Im Dorfe", 5. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften in Daverden
Öffentliche Auslegung vom 02.02.-05.03.2021
Bebauungsplan Nr. 96 "Feldstraße" mit örtlichen Bauvorschriften in Daverden
Inkrafttreten des Bebauungsplanes (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Verden am 15.01.2021)
Bebauungsplan Nr. 64 "Berkels-Ost" mit örtlichen Bauvorschriften in Etelsen
Inkrafttreten des Bebauungsplanes (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Verden am 22.01.2021)
Bebauungsplan Nr. 6 "Im Dorfe", 5. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften in Daverden
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Abgabenfestsetzung für
das Kalenderjahr 2021
Auf der Grundlage von § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244), setzt der Flecken Langwedel durch diese öffentliche Bekanntmachung die nachstehenden Abgaben (Steuern und Gebühren) für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe fest:
Grundsteuer A und B
Die für das Vorjahr erteilten Abgabenbescheide umfassen die jeweiligen Grundsteuern. Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021 fällig. Für Abgabepflichtige, die bisher ihre Grundsteuer durch eine einmalige vollständige Zahlung zum 01.07. entrichtet haben, wird die Abgabe 2021 in einem Betrag am 01.07.2021 fällig.
Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Grundsteuer durch § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I Seite 965) in der zur Zeit geltenden Fassung zugelassen.
Hundesteuer
Die für das Vorjahr erteilten Abgabenbescheide umfassen die jeweilige Hundesteuer. Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021 fällig. Für Abgabepflichtige, die bisher ihre Hundesteuer durch eine einmalige vollständige Zahlung zum 01.07. entrichtet haben, wird die Steuer 2021 in einem Betrag am 01.07.2021 fällig.
Friedhofsunterhaltungsgebühr
Die für das Vorjahr erteilten Abgabenbescheide umfassen die jeweilige Friedhofsunterhaltungsgebühr. Der jährliche Gesamtbetrag wird am 15.02.2021 fällig.
Die Festsetzung der Hundesteuer und der Friedhofsunterhaltungsgebühr ist durch § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) zugelassen.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- bzw. Abgabenfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuer- bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4 A, 21682 Stade, einzulegen. Sollten sich die Grundlagen für die Steuer- bzw. Gebührenfestsetzung ändern, so werden im Einzelfall Änderungsbescheide erteilt.
Sofern der Gemeindekasse ein Lastschriftmandat erteilt wurde, wird der jeweilige Betrag zur Fälligkeit von dem angegebenen Konto abgebucht. Der letzte Bescheid weist in der Regel auf diese Abbuchung hin.
Langwedel, 04.01.2021
Flecken
Langwedel
Der
Bürgermeister
gez. Brandt
Es liegen keine aktuellen Ausschreibungen vor.